Sicherung der Gentechnikfreiheit

Gentechnikfreie Produkte wünschen sich die österreichischen Konsumenten so wie fast alle Europäer, die Handelsketten lassen sich die Gentechnikfreiheit schriftlich zusichern und bei Bioprodukten ist sie gesetzlich vorgeschrieben.

Der Anteil an gentechnisch veränderten Sojabohnen (und Mais) bei Ware aus Übersee und bei Futtermittel ist aber sehr hoch. Gezielte Maßnahmen sind notwendig, um Verunreinigung und Kontaminationen in der Lieferkette zu vermeiden.

Wir zeigen ihnen, wie, wo und in welchem Umfang sie Vorkehrungen treffen müssen, damit  sie ihre Zusagen bezüglich Gentechnikfreiheit auch halten können. Welche Forderungen müssen die Lieferanten erfüllen, wo sind Analysen angebracht und wie sichere ich die eigenen Produktionsprozesse.

Ob sie gentechnikfrei laut EUVO 1829/2003 und EUVO 1830/2003, EU(Bio)VO, oder laut österreichischer Richtlinie „Gentechnikfreie Produktion“ umsetzen wollen – wir zeigen ihnen wie.

Gentechnikfrei-Zusicherungserklärung

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